Der Pfarrkirchenrat (PKR) trägt die Verantwortung für die finanziellen und wirtschaftlichen Belange der Pfarre.
In jeder Pfarre ist ein Pfarrkirchenrat zu bestellen. Der Pfarrkirchenrat besteht aus dem Pfarrer, als Vorsitzenden, und den auf Vorschlag des Pfarrers bestellten Mitgliedern. Die Funktionsdauer beträgt wie beim Pfarrgemeinderat 5 Jahre. Das Amt als Pfarrkirchenrat ist ein Ehrenamt. Mindestens zweimal jährlich finden Pfarrkirchenrat-Sitzungen statt.
Die wichtigsten Aufgaben des Pfarrkirchenrates sind unter anderem:
Verwaltung des Kirchen- und Pfarrvermögens sowie des Pfründenvermögens
Verwaltung des Pfarrhauses
Veräußerung und Erwerb von Grundstücken, Einrichtungsgegenständen und Inventarstücken
Vorberatung von durchzuführenden Bauangelegenheiten und insbesondere die strenge Prüfung der Notwendigkeit der Herstellung
Baulastangelegenheiten (Erhaltung der Pfarr- und Kirchengebäude und deren Einrichtungen)
Beratung über Anschaffungen, die den Betrag von 10.000 Euro überschreiten
Aufnahme von Darlehen und Krediten sowie die Übernahme von Haftungen