Sie werden hiermit um Verständnis ersucht, dass es das Personenstandsgesetz unter Strafandrohung grundsätzlich verbietet, innerhalb der darin genannten Schutzfristen Auskünfte über personenbezogene Daten zu erteilen. Aus diesem Grund sind nur Informationen außerhalb der Schutzfristen online verfügbar.
Das Landesarchiv Bregenz stellt Pfarrmatriken in Form von Mikrofilmen online zur Durchsicht zu Verfügung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten der Vorarlberger Landesbibliothek im Lesesaal die Mikrofilme durchzusehen.
Online Pfarrmatriken Vorarlberg (externes Angebot!)
Entdecken Sie Ihre Vorfahren und versuchen Sie, Ihre Ur-Großeltern zu finden. Besuchen Sie die Webseite wer-wir-waren | Stadtarchiv Dornbirn und tauchen Sie in die faszinierende Welt Ihrer Familiengeschichte ein.
Wir bitten Sie erst diese Angebote zu nutzen, bevor Sie unser Pfarrbüro diesbezüglich kontaktieren.
Bestimmungen zur Einsicht in Tauf- und Ehebücher.
Laut der neuen Regelung ist die Einsicht ab den unten aufgelisteten Fristen genehmigt:
Die Ehebücher und die Sterbebücher sind, soweit verfügbar, bis einschließlich 1938 freigeschaltet. Ab 1939 handelt es sich um rein kirchliche Unterlagen, für die kein gesetzlicher Anspruch auf Einsicht besteht. Die Geburtenbücher (Taufbücher) sind, soweit verfügbar, bis einschließlich 1922 freigeschaltet. Für die Zeit ab 1938/39 stehen unter denselben gesetzlichen Bedingungen die Personenstandsbücher der zivilen Standesämter zur Verfügung.